Laut der Offenlegungs-Verordnung (VO (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019) sind wir als Versicherungsmakler beim Vertrieb von Versicherungsanalageprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie negativen Einflüssen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu veröffentlichen.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Nachhaltigkeitsrisiken umfassen Ereignisse in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (international bekannt als „Environment, Social and Governance“, kurz ESG), deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen bzw. auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten.
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Art 3 Abs 3 Offenlegungs-VO
Wir bemühen uns stets, Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Beratung mit einzubeziehen. Dies erfolgt durch Verwendung von vorvertraglichen Informationen der Versicherer. Im Rahmen einer individuellen Beratung wird gesondert dargestellt, wenn sich durch Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei Investmententscheidung für Versicherungsmakler Buchwieser erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den jeweiligen Kunden ergeben.
Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5 Offenlegungs-VO
Wir beabsichtigen bis auf weiters nicht, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung zu berücksichtigen, sofern uns nicht ausnahmsweise gesicherte belastbare Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, worauf wir im Einzelfall ausdrücklich hinweisen. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass dies in aller Regel nicht der Fall ist und wir oft mit bloßen nicht überprüfbaren Gerüchten konfrontiert sind. Solche weiter zu verbreiten sehen wir nicht als seriöse Beratung an. Selbstverständlich werden wir diesen Beratungsansatz unverzüglich umdenken, wenn sich die Datenlage in der Zukunft verbessert.
Transparenz von Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit unserer Vergütungspolitik nach Art 5 Offenlegungs-VO
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unserer oberstes Ziel. Deswegen empfehlen wir in Übereinstimmung mit unseren Beratungspflichten ausschließlich Produkte die für die Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden geeignet sind.
Die Vergütung erfolgt als Provision oder Bonifikation und orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken. Es kann allerdings vorkommen, dass Versicherungsunternehmen bei Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken eine höhere Vergütung leisten.